Wichtige Information
Der Bundesrat hat am 16.09.2022 dem COVID-19-Schutzgesetz zugestimmt, welches der Bundestag am 08. September 2022 verabschiedet hatte.
Ab dem 24. September 2022 bis zum 07. April 2023 dürfen vollstationäre Einrichtungen nur von Personen (Angehörige, Ärzte, Betreuer, Kooperationspartner, etc.) betreten werden, die eine Atemschutzmaske (FFP2-Maske) und einen Testnachweis nach § 22a Absatz 3 Infektionsschutzgesetz vorlegen, betreten werden.
PoC-Antigen-Testungen können wir Ihnen in der Einrichtung zu folgenden Zeiten anbieten:
Montag bis Freitag 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Samstag und Sonntag 13:00 Uhr - 13:30 Uhr
Es besteht natürlich die Möglichkeit einen negativen PoC-Antigen-Schnelltest aus einem Testzentrum mitzubringen, die Gültigkeit darf dabei 24 Stunden nicht überschreiten.
Für Fragen stehen wir Ihnen während unserer Geschäftszeiten von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr - 15.00 Uhr zur Verfügung.
Einleitung
Unsere Einrichtung versteht sich als Glied der vollstationären Nachsorge innerhalb der Suchtkrankenhilfe. Ziel aller therapeutischen Bemühungen ist die Wiedereingliederung in die Gesellschaft bzw. die Verbesserung der Teilhabe am sozialen Leben.
Die Betreuung und Versorgung orientiert sich an einer menschenwürdigen Lebensqualität und Zufriedenheit des Bewohners. Dabei findet die Biographie des Bewohners besondere Berücksichtigung. Durch Einfühlungsvermögen gegenüber unseren Bewohnern, bei klarem Rollenverständnis und innerer Akzeptanz zur Alkoholkrankheit, sind wir uns der Verantwortung bewusst, dass wir mit unserem Tun und Handeln den Bewohnern zu einem sinnerfüllten Leben verhelfen wollen.
Neuigkeiten
Über die Einrichtung
STZ "Schloss Ringelsdorf"
Das STZ "Schloss Ringelsdorf" hat den Charakter eines Gutshofes, bestehend aus zwei Gebäuden - dem Schloss und dem Herrenhaus. Dazu gehören ein idyllischer Park mit einem Teich, eine großzügige Grünanlage um die Wohngebäude, ein Tierhof mit Stallgebäude, ein Garten sowie eine kleine Sportanlage.
Es stehen insgesamt 54 Plätze zur Verfügung. Das Wohnumfeld der Bewohner innerhalb des STZ "Schloss Ringelsdorf" ist entsprechend des Schweregrades der Folgeschäden und dem notwendigen Hilfebedarf organisiert. Im Schloss wohnen 30 Klienten mit erhöhtem Hilfebedarf.
Im Herrenhaus leben 24 Klienten mit einem höheren Grad an Selbständigkeit. Die Zimmer sind mit modernem Mobiliar ausgestattet. Alle Räume der BewohnerInnen sind mit einem Fernsehanschluss ausgestattet. Es stehen ausreichend Räumlichkeiten für individuelle Therapien und Gruppenveranstaltungen zur Verfügung. Eine große Garten- und Parkanlage sowie ein Tierhof sorgen für einen aktiven Lebensraum, der für therapeutische Zwecke, aber auch für eine sinnvolle Freizeitgestaltung genutzt werden kann.
Ihre Ansprechpartner
Leistungsangebot
Leistungstyp 2c
Das STZ "Schloss Ringelsdorf" ist ein Wohnheim und spiegelt die lt. Rahmenvertrag gestellten Anforderungen als Leistungstyp 2c wieder. Diese kombiniert sich mit einer Tagesförderung der Leistungstypen 11c und 12c des Rahmenvertrages § 93d Abs. BSHG für das Land Sachsen Anhalt.
Die Leistungsbereiche umfassen:
- Freizeit
- Bildung
- Pflegerische Hilfen
- Psychosoziale Hilfen
- Lebenspraktische Anleitung
- Arbeit und Beschäftigung
- Psychosoziale Hilfe
- Einzelgespräche
- Wohngruppengespräche
- Gruppengespräche
- Beschäftigungstherapie
- Garten- und Grünanlagen
- Holzwerkstatt
- Korbflechten
- Gestaltungstherapie
- Tonarbeiten
- Arbeitstherapie
- Küchenbereich
- Wäschebereich
- Hof, Garten, Hauswirtschaft
- Bügelstube
- Tierhof
- Sport- und Bewegungstherapie
- Sitzsport
- Schwimmen
- Kegeln
- Volleyball
- Gymnastik
- Motorisch-funktionelle Therapie
Bildergalerie
Kontakt
Telefon: 039346 / 9600
Fax: 039346 / 96036
e-Mail: info@ringelsdorf.vs-habilis.de